Reisen Lebenshilfe NRW
Das Reise-Programm der Lebenshilfe NRW für das Jahr 2025.
Das Reise-Programm der Lebenshilfe NRW für das Jahr 2025.
Hier geht es zur Anmeldung:
oder
Bis wann muss meine Anmeldung da sein?
Ihre Anmeldung sollte bis zur angegebenen Anmeldefrist da sein.
Für Reisen im Jahr 2027 ist die Anmeldefrist bis: XX.XX.XXXX.
Hier geht es zur Online Anmeldung:
Online Anmeldung
Wann bekomme ich eine Anmeldebestätigung?
Erst ab dem XX.XX.XXXX erhalten Sie eine Anmeldebestätigung.
Kann ich mich auch später noch anmelden?
Sie können sich auch nach der Anmeldefrist noch anmelden.
Es gibt dann allerdings wahrscheinlich weniger Plätze.
Was ist ein Assistenzbogen?
Mit der Anmelde-Bestätigung bekommen Sie einen Assistenz-Bogen.
Der Bogen hilft den Assistenzkräften Sie zu betreuen.
Wenn wir keinen Bogen von Ihnen haben, können Sie nicht an unserer Reise teilnehmen.
Der Assistenz-Bogen für Erwachsene ist 3 Jahre gültig.
Sie müssen ihn dann nur pro Jahr bestätigen.
Für die Bestätigung erhalten Sie ein Formular von uns.
Der Assistenz-Bogen für Kinder und Jugendliche ist 1 Jahr gültig.
Assistenzbogen digital
Der Assistenzbogen liefert uns wichtige Informationen zur Behinderung und dem damit verbundenen Assistenzbedarf der Reisenden und ist für unsere Planung und den Ablauf der Reisen sehr wichtig.
mehr erfahren
Was ist eine Einzelassistenz?
Wir bieten auch eine Einzel-Assistenz an.
Eine Einzel-Assistenz kostet 70 Euro zusätzlich am Tag.
Sie sind dennoch Teil einer Gruppen-Reise.
Beispiele für eine Einzel-Assistenz können sein:
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie eine Einzel-Assistenz brauchen, rufen Sie uns gerne an!
Wir entscheiden dann gemeinsam, ob Sie eine Einzel-Assistenz brauchen.
Was bedeutet der Betreuungsschlüssel?
In unserem Reise-Katalog finden Sie verschiedene Symbole.
Symbole ist ein anderes Wort für Zeichen.
Die Symbole beschreiben die Eigenschaften einer Reise.
| 1:1 | 1:2 | 1:3 | 1:4 |
Das Symbol zeigt den Betreuungs-Schlüssel an.
Die erste Zahl zeigt die Anzahl der Assistenz an.
Die zweite Zahl zeigt die Anzahl der Gäste an.
Ein Assistent betreut bei einem 1:1 Schlüssel einen Gast.
Ein Assistent betreut bei einem 1:2 Schlüssel zwei Gäste.
Ein Assistent betreut bei einem 1:3 Schlüssel drei Gäste.
Ein Assistent betreut bei einem 1:4 Schlüssel vier Gäste.
Was ist eine Nachtwache?
Falls Sie eine Nacht-Wache brauchen, achten Sie auf das entsprechende Symbol im Katalog.
Das Symbol ist ein Mond mit Sternen.
Auf manchen Reisen bieten wir eine Nachtwache an.
Wenn es keine Nacht-Wache gibt, ist kein Assistenz wach.
Nacht-Wachen sind in der Nacht wach.
Nacht-Wachen schlafen am Tag.
Nacht-Wachen unterstützen Sie in der Nacht.
Zum Beispiel bei diesen Dingen:
Nicht alle Reisen haben eine Nacht-Wache!
Falls Sie eine Nacht-Wache brauchen, achten Sie auf das entsprechende Symbol im Katalog.
Das Symbol ist ein Mond mit Sternen.
Muss ich Pflegeartikel und Kleidung bei Inkontinenz mitbringen?
Ja! Bitte bringen Sie folgende Dinge unbedingt selbst mit:
Die Erfahrung zeigt:
Der Bedarf auf einer Reise ist meistens höher, als zu Hause.
Wenn Sie weitere besondere Pflegeartikel benötigen, bitte bringen Sie diese
unbedingt ebenfalls selbst mit!
Was Sie nicht mitbringen müssen:
Treffpunkte
Wir treffen uns gemeinsam am vereinbarten Ort.
Dieser wird Ihnen 4 bis 6 Wochen vor der Reise mitgeteilt.
Von diesem Treffpunkt aus reisen wir gemeinsam zum Urlaubs-Ort.
Wir können Sie leider nicht zu Hause abholen.
Bus-Reisen
Der erste Treffpunkt für Bus-Reisen ist immer:
Lebenshilfe Bildung NRW Landes-Geschäftststelle,
Abtstr. 21 50354 Hürth
Als weitere zweite Zusteige-Möglichkeit haben wir diese Treffpunkte:
Die Treffpunkte liegen entlang der geplanten Reise-Route zum Urlaubs-Ort.
Die weitere Zusteige-Möglichkeit wird Ihnen mitgeteilt.
Sie können zwischen Hürth und einem weiteren Zusteige-Ort wählen.
Wichtig: Sie können nicht zwischen allen Treffpunkten wählen.
Bitte beachten Sie:
Die Rastplätze sind begrenzt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.
Änderungen der Treffpunkte könnten kurzfristig notwendig sein.
Flug- oder Schiff-Reisen
Unsere Flug-Reisen und Kreuzfahrten starten von Köln oder Düsseldorf.
Der Flughafen wird Ihnen 4 bis 6 Wochen vor der Reise mitgeteilt.
Die Flughäfen können sich auch danach noch ändern.
Darauf haben wir leider keinen Einfluss.
Das entscheidet die Flug-Gesellschaft.
Wenn der Zusteige-Ort für Sie besonders wichtig ist, rufen Sie uns gerne an!
Selbstanreise
Wir treffen uns gemeinsam am Urlaubs-Ort.
Die genaue Adresse finden Sie im Programm und wird Ihnen 4 bis 6 Wochen vor der Reise noch einmal mitgeteilt.
Wichtig: Wir können Sie leider nicht zu Hause abholen.
Wie setzt sich der Reisepreis zusammen?
Unsere Reise-Preise setzen sich aus zwei Teilen zusammen.
Teil 1: Unterkunft und Verpflegung
Teil 2: Betreuungs-Kosten
Der Gesamt-Preis ist der Preis, wenn man beide Teile zusammenrechnet.
Wenn Sie ein Einzel-Zimmer oder eine Einzel-Assistenz buchen, wird der Gesamt-Preis höher.
Der Gesamt-Preis steht dann auf der Rechnung.
Sie müssen immer den Gesamt-Preis zahlen.
Welche Leistungen der Pflegekasse kann ich nutzen?
Die verschiedenen Pflegegelder
Sie können für die Reise Geld von der Pflegekasse zurückbekommen.
Wichtig: Wir rechnen nicht mit der Pflegekasse ab.
Sie müssen die Beantragung des Geldes selbst machen.
Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Verhinderungspflege nach §39 SGB XI
Sie haben Anspruch auf die Verhinderungs-Pflege wenn:
Der maximale Betrag ist 1.685 Euro pro Jahr.
Sie können das Geld auf Teil 2 „Betreuungs-Kosten“ anwenden.
Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI
Sie haben Anspruch auf die Kurzzeit-Pflege wenn:
Der maximale Betrag ist 1.854 Euro pro Jahr.
Sie können das Geld auf Teil 2 „Betreuungs-Kosten“ anwenden.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI
Sie haben Anspruch auf die Betreuungs- und Entlastungsleistungen wenn (Beispiele):
Der maximale Betrag ist 131 Euro pro Monat.
Der maximale Betrag ist 1.572 Euro pro Jahr.
Sie können das Geld auf Teil 1 „Reise-Kosten“ anwenden.
Eine ausführliche Erklärung, welche Leistungen für welchen Pflegegrad
zu Verfügung stehen, finden Sie hier:
https://www.youtube.com/playlist?list=PLVoi0zUwwBe2dfFXT1wWS9kyo6dLirsFV
Gemeinsamer Jahresbetrag (seit Juli 2025)
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Die wichtigsten Änderungen seit Juli 2025:
Es ergibt sich ein gemeinsamer Jahresbetrag:
Der maximale Betrag ist 3.539 Euro pro Jahr.
Sie können das Geld auf Teil 2 „Betreuungs-Kosten“ anwenden.
Wichtig: Beide Unterstützungsleistungen werden dennoch einzeln beantragt.
Weitere Informationen zur Pflegereform 2025 finden Sie hier:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspflege
Welche Leistungen sind im Reisepreis enthalten?
Assistenz- und Betreuungsleistungen
Jede Reise hat einen festen Betreuungsschlüssel.
Der Betreuungsschlüssel steht im Reiseprogramm.
Der Betreuungs-Schlüssel zeigt die durchschnittliche Betreuung an.
Wenn Sie eine intensivere Betreuung benötigen, sprechen Sie uns an.
Ihre individuelle Betreuung orientiert sich an Ihrem Unterstützungsbedarf.
Unterkunft- und Verpflegungskosten
Versicherungsleistungen
Welche Leistungen sind NICHT im Reisepreis enthalten?
Assistenz- und Betreuungsleistungen
Unterkunft- und Verpflegungskosten
Versicherungsleistungen
Diese Versicherungen sind sehr wichtig.
Wir empfehlen Ihnen diese Versicherungen abzuschließen.
Die Versicherung hilft Ihnen, wenn:
Bitte schließen Sie unbedingt eine Reise-Rück-Tritts-Versicherung und die Reise-Abbruch-Versicherung ab.
Im Krankheitsfall vor und während der Reise können Ihnen diese Versicherungen helfen.
Weitere Leistungen, wie Arzt- und Krankenhausaufenthalte entnehmen Sie bitte dem aktuellen Reiseprogramm!
Wie bin ich auf einer Reise versichert?
Diese Versicherungen bekommen Sie von uns:
Diese Versicherungen bekommen Sie NICHT von uns:
Reise-Rück-Tritts-Versicherung und Reise-Abbruch-Versicherung.
Diese Versicherungen sind sehr wichtig.
Wir empfehlen Ihnen diese Versicherungen abzuschließen.
Die Versicherung hilft Ihnen, wenn:
Bitte schließen Sie diese Versicherung selbst ab!
Ich möchte eine Reise stornieren – Was muss ich tun?
Wir schicken Ihnen dann eine Stornierungs-Bestätigung.
Es werden vielleicht Stornierungs-Kosten anfallen.
Diese finden Sie in unseren AGB.
Wenn Sie eine Reise-Rücktritts-Versicherung abgeschlossen haben und Sie z.B. erkrankt sind, müssen Sie vielleicht keine Stornierungs-Kosten zahlen.
Dies hängt von Ihrer Reise-Rücktritts-Versicherung ab.
Wir empfehlen Ihnen immer eine Reise-Rücktritts-Versicherung abzuschließen.
Sie haben Fragen oder wünschen sich eine ausführlichere Beratung?
Dann schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.
Wie helfen Ihnen gerne weiter.