Reisen Lebenshilfe NRW

Das Reise-Programm der Lebenshilfe NRW für das Jahr 2026.

Reiserücktrittsversicherung

Für den Fall, dass ein gebuchtes Angebot nicht angetreten werden kann

Auch bei guter Planung kann es vorkommen, dass ein gebuchtes Angebot kurzfristig nicht angetreten werden kann. Je nach Zeitpunkt der Absage können dabei Stornokosten entstehen.

Für Teilnehmende unserer Angebote besteht die Möglichkeit, freiwillig eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Diese kann unter den jeweiligen Versicherungsbedingungen bestimmte Kosten übernehmen, wenn ein Angebot aus einem versicherten Grund nicht angetreten werden kann.

Noch ein Hinweis zum möglichen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung

Damit Sie Ihre Teilnahme möglichst entspannt planen können, haben wir Ihnen Informationen zu einer möglichen Reiserücktrittsversicherung zusammengestellt.
Wir stellen diese Unterlagen als unverbindliche Information zur Verfügung.
Die darin vorgestellte Versicherung ist lediglich ein Beispiel.
Sie müssen sie selbstverständlich nicht abschließen.
Wenn Sie eine Reiserücktrittsversicherung wünschen, können Sie sich genauso für einen anderen Anbieter entscheiden oder auf eine Versicherung verzichten.

Bitte entscheiden Sie selbst, ob und welche Absicherung für Sie sinnvoll ist.

Bitte beachten

Der Abschluss der Versicherung ist freiwillig und nicht Bestandteil Ihrer Reisebuchung. Maßgeblich sind ausschließlich die Bedingungen und Leistungen des Versicherungsanbieters.

Unterlagen zum Download

Antrag

Antrag zum Abschluss der Reiserücktrittsversicherung

Leistungen & Bedingungen

Informationen zu Leistungsumfang, Voraussetzungen und Ausschlüssen

Unser Hinweis: Prüfen sie einen möglichen Abschluss möglichst zeitnah nach Ihrer Reisebuchung. Welche Abschlussfristen gelten, entnehmen Sie bitte den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Bitte informieren Sie sich vor Abschluss über die versicherten Leistungen, Ausschlüsse und Voraussetzungen. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweiligen Versicherungsbedingungen des Versicherungsanbieters.

Bitte beachten Sie: Die Reiserücktrittskostenversicherung ist ein eigenständiger Versicherungsvertrag. Sollte ein Angebot durch die Lebenshilfe Bildung NRW abgesagt werden, richtet sich eine mögliche Erstattung der Versicherungsprämie nach den Bedingungen des Versicherungsanbieters. Die Reiserücktrittskostenversicherung selbst dient grundsätzlich der Absicherung persönlicher Rücktrittsgründe der versicherten Person. Die Kosten für eine Reiserücktrittsversicherung werden nicht durch die Lebenshilfe Bildung NRW getragen.

Bei Fragen zu unseren Reiseangeboten unterstützen wir Sie gerne. Fragen zu Versicherungsleistungen und zur Schadenregulierung richten Sie bitte an den in den Versicherungsunterlagen genannten Ansprechpartner.